Gefahrguttransport/ADR

Gefahrguttransport / ADR

Ob Explosivstoffe, Chemikalien oder Sondermüll – wir transportieren Gefahrgut aller Klassen für Sie weltweit sicher bis zum Ziel. Mit erfahrenen Transporteuren und sicheren Fahrzeugen mit der erforderlichen ADR-Genehmigung können Sie sich auf eine effiziente Planung, einen reibungslosen Ablauf und eine sichere, pünktliche Zustellung verlassen.

Der Transport von Gefahrgütern zu Land, Wasser und Luft, gehört zu den Kernkompetenzen unseres Unternehmens. Das gilt für Gefahrgüter alle Klassen:

  • explosive Stoffe von Klasse 1.1 (massenexplosionsfähig) bis Klasse 1.6 (extrem unempfindliche Stoffe)
  • Gase aller Art (Klasse 2) im Kesselwagen oder in separaten Druckbehältern Entzündbare – flüssige Stoffe (Klasse 3)
  • Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe (Klasse 4.1), selbstentzündliche Stoffe (Klasse 4.2) sowie Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Klasse 4.3)
  • Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (Klasse 5.1) und Organische Peroxide (Klasse 5.2)
  • Giftige Stoffe (Klasse 6.1) und ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2)
  • Ätzende Stoffe (Klasse 8)
  • Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Klasse 9)

Unsere Transporter werden regelmäßig geprüft und entsprechen den internationalen Anforderungen nach dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Sollten für den Transport Zollangelegenheiten zu regeln sein, kümmern wir uns darum. Auch Expresstransporte, Direktfahrten und Leistungen mit dem Kurier sind bei der KL Green Logistik GmbH in sicheren Händen.

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Gibt es gesetzliche Bestimmungen für den Gefahrguttransport?

Ja, der Gesetzgeber hat für Gefahrguttransporte strenge Richtlinien gesetzt. So müssen Waren, die als Gefahrgut definiert sind, entsprechend der Gesetze gesichert und gekennzeichnet sein. Anderenfalls drohen empfindliche Strafen.

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Wie ist Gefahrgut definiert?

Als Gefahrgut werden Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, die Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren ausgehen. Diese können auf die öffentliche Sicherheit, auf das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen sowie auf wichtige Gemeingüter Auswirkungen haben.

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Muss das Fahrzeug besonders gekennzeichnet werden?

Nein, nicht jeder Transport von Gefahrgut unterliegt automatisch den Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung. Oftmals entfallen unter 1.000 Punkten (ADR) die Kennzeichnungspflichten des Fahrzeugs.

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Welche Ausrüstung muss das Fahrzeug bei Gefahrguttransporten unter 1.000 Punkten haben?

Auch wenn die Kennzeichnungspflichten bei unter 1.000 Punkten (ADR) oftmals entfallen, muss das Fahrzeug dennoch bstimmte Ausrüstung vorweisen. Darunter fallen Warndreieck, Auffahrkeile, Ladungssicherungsmaterial, ein Feuerlöscher (mind. 2 kg ABC), eine Warnweste pro Besatzungsmitglied, ein Verbandkasten sowie idealerweise die Bescheinigung über die Teilnahme für die Unterweisung nach ADR 1.3

Unser Fuhrpark

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